Die offizielle Bestätigung liegt vor. aarReha Schinznach erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die Lohngleichheit gut. Eine faire Sache!
Mit der Änderung des Gleichstellungsgesetzes per Juni 2020 sind alle Betriebe mit 100 oder mehr Mitarbeitenden verpflichtet, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Die aarReha Schinznach hat die Lohndaten von Oktober 2020 gemäss dem Standard-Analysemodell des Bundes durch eine externe Firma auswerten und durch eine unabhängige Stelle revidieren lassen. Die Analyse berücksichtigt dabei persönliche Qualifikationsmerkmale (wie Ausbildungsumfang, Berufserfahrung, Dienstalter) sowie arbeitsplatzbezogene Merkmale (betriebliches Kompetenzniveau und berufliche Stellung). Der Bund sieht eine maximale Toleranzgrenze von 5 Prozent bei der Entlöhnung von Männern und Frauen vor.
Die Analyse hat ergeben, dass die aarReha Schinznach die gesetzlichen Anforderungen an die Lohngleichheit gut erfüllt.
«Interne Fairness beim Lohn ist uns wichtig. Unser firmeninternes Lohnsystem, welches auf einem jährlichen, breit abgestützten externen Lohnvergleich in der Gesundheitsbranche aufbaut, berücksichtigt diese objektiven Kriterien bereits bei der Anstellung. Bei den jährlichen Lohnrunden werden dann im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten allfällig verbleibende Unterschiede und Anpassungen an die Marktsituation angegangen», sagt Beat Schläfli, Direktor aarReha Schinznach.