Die neue gesamtheitliche Reha-Tarifstruktur «ST Reha 1.0.» liegt bereit. Eine Einschätzung von Beat Schläfli, Direktor aarReha Schinznach. 

Die Tarifstruktur ST Reha dient der Abrechnung von Leistungen der stationären Rehabilitation, basierend auf leistungsbezogenen Tagespauschalen. Sie soll ab 1. Januar 2022 in allen Rehabilitationskliniken der Schweiz angewendet werden. Die Aargauer Rehabilitationskliniken stecken mitten in den Vorbereitungen, um das neue System rechtzeitig einzuführen.

Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG hat der Einführungsversion ST Reha 1.0 am 12. März 2021 zugestimmt. Die erwartete Genehmigung durch den Bundesrat vorausgesetzt, wird ST Reha per 1. Januar 2022 in Kraft treten. Nach der Einführung von SwissDRG in der Akutsomatik (2012) und TARPSY in der Psychiatrie (2018) kommen mit ST Reha nun auch in der Rehabilitation leistungsbezogene Pauschalen zur Anwendung. Damit werden die gesetzlichen Vorgaben gemäss Artikel 49 KVG umgesetzt.

Abrechnung unter ST Reha

ST Reha klassifiziert die Leistungen in acht spezifische Rehabilitationsarten und einer Restgruppe. Pro Rehabilitationsart bestehen bis zu drei Untergruppen. Über einen Patientenklassifikationsalgorithmus (Grouper) wird jeder einzelne Patient aufgrund von Basis- und Zusatzindikatoren (z. B. Ausmass von kognitiven oder motorischen Funktionseinschränkungen, aufwendige Diagnosen, Alter oder erhöhter Pflege-/Therapieaufwand) einer der 21 Rehabilitations-Kostengruppen (RCG) zugeteilt und mit einem spezifischen Tageskostengewicht (TKG) belegt.

Mit Ausnahme der psychosomatischen Reha sind die anwendbaren Tageskostengewichte über den ganzen Rehabilitationsaufenthalt hinweg konstant. Der Erlös für die erbrachten Rehabilitationsleistungen ergibt sich somit aus der Multiplikation der Tageskostengewichte mit der Anzahl Aufenthaltstage des Patienten und dem ausgehandelten Basispreis (Beispiel: 25 Tage geriatrische Rehabilitation mit TKG 0,973 und angenommenen Basispreis von 750 CHF = 25 × 0,9735 × 750 CHF = 18 244 CHF).

Klärungsbedarf bei Datenqualität und Verrechenbarkeit von Zusatzkosten

Die grössten Unwägbarkeiten bezüglich Einführung des Tarifsystems bestehen in der mangelnden Datenqualität. Zudem gibt es noch offene Fragen, wie die Zusatzkosten verrechnet werden können. Betreffend Datenqualität muss sichergestellt werden, dass für die Weiterentwicklung der Tarifstruktur nur Datensätze von Kliniken miteinbezogen werden, welche die Mindestanforderungen effektiv erfüllen.

Zudem muss verhindert werden, dass die durch Corona verursachten Sondereffekte der Jahre 2020 und 2021 zu Verzerrungen führen. Von grösster Bedeutung ist ausserdem, dass die rehabilitationsspezifischen Zusatzentgelte (z. B. teure Medikamente, Verfahren wie Dialysen, die teilweise klinikextern erbracht werden, Belastungsurlaube etc.), separat und zusätzlich abgerechnet werden können.

Zusammen verhandeln und damit den Aufwand senken

Die grössten klinikinternen Herausforderungen bei der Einführung von ST Reha bestehen in der lückenlosen und revisionstauglichen Dokumentation der patienten-bezogenen Merkmale, Aufwendungen und Zusatzleistungen und in der anstehenden Verhandlung des Basispreises.

Hier planen die Aargauer Rehabilitationskliniken, gemeinsame Sache zu machen und für die Verhandlungen mit den Versicherern eine Verhandlungsgemeinschaft zu bilden. Sicher ein guter und sinnvoller Schritt, um sich gemeinsam und mit vereinten Kräften für einen fairen Start mit ST Reha einzusetzen.

 

Bericht im VAKA AKTUELL Juli 2021

Text: Beat Schläfli, Direktor aarReha Schinznach und Spartenpräsident Rehabilitationskliniken VAKA